1. März: Tag gegen Diskriminierung

Andrea Hanna Hünniger

Konventionen und Gesetze garantieren noch lange kein selbstbestimmtes Leben. Das kann sogar durch Diskriminierungserfahrungen in Gefahr sein. Das weiß sogar die Weltgesundheitsorganisation seit vielen Jahren.

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse“, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Diskriminierungen können bewusst oder unbewusst erfolgen. Deshalb soll die Antidiskriminierungsstelle (ADS) der Bundesregierung alle Personen unterstützen, die Erfahrungen mit Diskriminierung machen mussten. Laut einer Befragung der ADS gilt das mit Blick auf die vergangenen zwei Jahre für fast ein Drittel aller Menschen in Deutschland. Bei den Befragten mit familiärer Einwanderungsgeschichte sogar fast für die Hälfte.

Sie knüpfen etwa an Vorurteile oder stereotype Normalitätserwartungen an. Sie können offen und direkt geschehen (unmittelbare Diskriminierung), wenn zum Beispiel jemand aufgrund seines Namens nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird oder aufgrund seiner Hautfarbe bei der Wohnungssuche abgelehnt wird.

Auch Menschen mit AIDS oder HIV kennen das Gefühl von Ablehnung und Ausgrenzung aufgrund ihrer Erkrankung. Die Organisation UNAIDS setzt sich besonders für eine gleichberechtige und faire Behandlung von an HIV und AIDS erkrankten Menschen ein.

Der Zero Discrimination Day wurde von der UNAIDS und den Vereinten Nationen 2014 ausgerufen mit dem Ziel, jede Art von Diskriminierung zu beseitigen. Mit der Kampagne #zerodiscrimination sind Organisationen und jeder Einzelne dazu aufgerufen, ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Alle Menschen haben das Recht auf ein Leben in Würde. Auf der Website der UNAIDS findet man Vorlagen für Sprechblasen und Postkarten, die man ausdrucken und selbst beschriften kann, um sie dann in den sozialen Netzwerken zu posten.

Zurück zum Pluralistischen Gedenkkalender