1. Juli: Mord an Marwa El-Sherbini / Tag gegen antimuslimischen Rassismus

Katharina Wüstefeld

Am 1. Juli 2009 wurde Marwa El-Sherbini im Landgericht Dresden ermordet.

Sie war als Zeugin in einem Berufungsverfahren wegen Beleidigung ins Landgericht Dresden gekommen. Der Angeklagte in dem Verfahren hatte sie und ihr Kind ein Jahr zuvor auf einem Spielplatz in Dresden rassistisch beleidigt und bedroht. Daraufhin hatte sie Strafantrag gegen ihn gestellt. Im Gerichtssaal zog er ein Kampfmesser und stach sechzehn Mal auf die 31-jährige Frau und ihren Ehemann ein. Marwa El-Sherbini starb nur Minuten später im Gerichtssaal vor den Augen ihres dreijährigen Sohnes und ihres Ehemannes.

Im Prozess gegen ihren Mörder benannte die Staatsanwaltschaft erstmals antimuslimischen Rassismus als zentrales Tatmotiv. Der 1. Juli ist, in Gedenken an Marwa El-Sherbini, seit 2015 Tag gegen antimuslimischen Rassismus in Deutschland.

Marwa El-Sherbini
Marwa El-Sherbini wurde am 7. Oktober 1977 in Alexandria geboren. In ihrer Collegezeit begann sie Handball zu spielen und wurde schließlich in die ägyptische Handballnationalmannschaft der Frauen aufgenommen. Nach ihrem Schulabschluss studierte sie Pharmazie und arbeitete anschließend als Apothekerin. Nach ihrer Heirat 2003 zog sie mit ihrem Ehemann, einem jungen Pharmazeuten und angehenden Genforscher, zunächst nach Bremen und dann für seine Promotion nach Dresden. Dort wurde der gemeinsame Sohn geboren und Marwa El-Sherbini arbeitete an ihrer Zulassung als Apothekerin in Deutschland.

Angriff auf dem Spielplatz
An einem Sommerabend 2008 besuchte Marwa El-Sherbini mit ihrem zweijährigen Sohn den Spielplatz in ihrem Wohngebiet. Die beiden Schaukeln dort waren besetzt von einem jungen Mann und einem Mädchen. Nach einer Weile bat Marwa El-Sherbini den Mann, eine Schaukel für ihr Kind freizugeben.

Der Mann wurde sofort laut und aggressiv. Er verlangte, dass Marwa El-Sherbini und ihr Sohn den öffentlichen Spielplatz verlassen. Sie sei eine Islamistin und habe in Deutschland nichts verloren. Er beleidigte sie und behauptete, auch ihr Sohn würde später einmal ein Terrorist werden. Außerdem drohte er dem Kind Gewalt an.

Mehrere Eltern auf dem Spielplatz boten Marwa El-Sherbini ihre Hilfe an. Ein Vater rief die Polizei. Nach einer Befragung unterschrieb Marwa El-Sherbini den Strafantrag.

Strafbefehl, Einspruch, Hauptverhandlung, Berufung
Gegen die per Strafbefehl verhängte Geldstrafe wegen Beleidigung formulierte der bekennende NPD-Wähler ein Einspruchsschreiben, in dem er seinem Hass auf Muslim*innen Ausdruck verlieh.

In Folge dieses Einspruchs setzte das Amtsgericht Dresden eine Hauptverhandlung an. In dieser Verhandlung kam es zur zweiten Begegnung zwischen dem Täter und Marwa El-Sherbini. Sie sagte als einzige Zeugin aus. Ihr Mann begleitete sie. Während der Verhandlung gab der Angeklagte schimpfend und lange seine rassistische und antimuslimische Überzeugung bekannt. Schließlich verurteilte das Gericht ihn erneut zu einer Geldstrafe.

Einen Tag danach legte der Verurteilte persönlich in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft ging aufgrund seiner Uneinsichtigkeit und seiner rassistischen Überzeugungen in Berufung, mit dem Ziel, eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Berufungsverhandlung und Mord
Die Berufungsverhandlung vor der 12. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Dresden fand am 1. Juli 2009 statt. Der Angeklagte trug in seinem Rucksack unbemerkt ein Kampfmesser ins Gerichtsgebäude. Er platzierte sich auf der Verteidigerbank selbst so, dass die Saaltür links hinter seinem Rücken in seiner unmittelbaren Nähe war.

Der Angeklagte wiederholte vor Gericht sein rassistisches Gedankengut und erklärte, er habe die NPD gewählt.

Marwa El-Sherbini war als einzige Zeugin für 09:50 Uhr geladen. Ihr Ehemann begleitete sie wieder. Ihr inzwischen dreijähriger Sohn war an diesem Tag krank, weshalb sie ihn ins Landgericht mitnehmen mussten. Anhand der Tagesordnung vor dem Verhandlungsraum versuchten sie in Erfahrung zu bringen, ob sie für dieselbe Zeit wie der Angeklagte geladen seien und ihm wie vor dem Amtsgericht wieder begegnen würden.

Gegen 10:05 Uhr wurde Marwa El-Sherbini in den Verhandlungsraum gerufen. Sie machte die gleichen Angaben wie bereits vor dem Amtsgericht. Anschließend stellte der Angeklagte wieder dieselbe Frage wie in der Ersten Instanz: Was sie in Deutschland wolle, warum sie hier sei. Er bestand mehrmals auf einer Antwort. Gegen 10:20 Uhr wurde Marwa El-Sherbini als Zeugin entlassen und ging in dem engen Raum zwischen Verteidigerbank und Wand zur Tür. Ihr Ehemann folgte ihr mit dem Kind an der Hand.

Kurz bevor Marwa El-Sherbini die Saaltür erreichte, sprang der Angeklagte auf, drückte sie gegen die geschlossene Saaltür und stach mit voller Wucht auf ihren Oberkörper. Der Ehemann ließ das Kind an seiner Hand los und drängte sich schützend vor seine Ehefrau. Der Täter stach nun auf Marwa El-Sherbini und ihren Ehemann ein. Die Versuche der Prozessbeteiligten, ihn durch Anschreien, das Werfen von Stühlen und Verrücken von Tischen aufzuhalten, blieben erfolglos.

Als der Ehemann mit dem Täter um das Messer rang, erschien ein bewaffneter Polizist in der Saaltür. Ein Schuss fiel und durchschlug den Oberschenkel des Ehemannes.

Die 10:30 Uhr eingetroffenen Rettungskräfte versuchten vergeblich, Marwa El-Sherbini zu reanimieren. Sie wurde um 11:07 Uhr, noch im Gerichtssaal, für tot erklärt.

Ihr Ehemann überlebte schwerverletzt. Er wurde mehrfach reanimiert, in ein künstliches Koma versetzt und mehrmals operiert. Seine Stichverletzungen ähnelten denen seiner Frau in Anzahl und Schwere.

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