Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der 322. Infanteriedivision der 60. Armee der 1. Ukrainischen Front der Roten Armee das nahe der polnischen Stadt Oświęcim gelegene Konzentrationslager Auschwitz mit den drei Lagerbereichen Auschwitz I (Stammlager), Auschwitz II (Vernichtungslager Birkenau) und Auschwitz III (Arbeitslager Monowitz). Dort stießen sie auf etwa 7.000 überlebende Häftlinge, unter denen sich auch viele Kinder befanden. Sie waren von der SS als „marschunfähig“ zurückgelassen worden. Als Reaktion auf das Herannahen der Roten Armee im Zuge der am 12. Januar 1945 begonnenen Weichsel-Oder-Offensive, begann die SS damit, den Lagerkomplex und
seine 47 Außenlager stufenweise zu räumen und aufzulösen. Nicht zuletzt, um mögliche Beweise für die von ihnen begangenen Gräueltaten zu vernichten und die überlebenden Häftlinge als Zeug*innen dieser nicht in die Hand der Alliierten fallen zu lassen. Zwischen dem 17. und dem 23. Januar 1945 wurden etwa 56.000 als „marschfähig“ befundene Häftlinge auf die sogenannten „Todesmärsche“ in Richtung Deutschland geschickt, auf denen etwa 10.000 Häftlinge umkamen. Dass die sowjetischen Soldaten überhaupt auf Überlebende stießen, war vermutlich dem raschen Vorrücken der Roten Armee zuzuschreiben, welches eine geplante Tötung der „marschunfähigen“ Häftlinge angesichts des
Zeitdrucks des Abtransportes vereitelte.
Insgesamt wurden zwischen 1940 bis 1945 ca. 1,3 Millionen Menschen in das Konzentrationslager Auschwitz (Stammlager, Birkenau, Monowitz) sowie die dazugehörigen 47 Außenlager deportiert, darunter etwa 1,1 Millionen Jüdinnen*Juden, ca. 140.000 Pol*innen, über 20.000 Sinti* und Roma* sowie mehr als 10.000 sowjetische Kriegsgefangene und mehr als 10.000 Häftlinge anderer Nationalitäten. Exakte Zahlen zu nennen fällt allerdings schwer, da nicht alle der in das Konzentrationslager Auschwitz deportierten Häftlinge registriert wurden.
Das 1941 errichtete Vernichtungslager Birkenau mit seinen insgesamt sechs Gaskammern und vier Krematorien diente dem einzigen Ziel und Zweck, eine systematisch-industrialisierte kollektive Vernichtung der europäischen Jüdinnen*Juden sowie anderer durch das NS-Regime verfolgter Gruppen wie Sinti* und Roma* zu gewährleisten. Bereits in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944, d. h. fast ein halbes Jahr vor der eigentlichen Räumung des Vernichtungslagers, hatte die SS das sogenannte „Zigeunerlager“ im Lagerabschnitt „B II e“ gewaltsam aufgelöst und die dort verbleibenden etwa 4.300 Sinti* und Roma* in den Gaskammern ermordet. Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass insgesamt etwa 1,1 Millionen Menschen in Auschwitz ermordet wurden. Von den 960.000 ermordeten Jüdinnen*Juden, die mit weitem Abstand die größte Opfergruppe stellen, wurden ca. 865.000 bereits unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Gaskammern ermordet.
Im Gedenken an die Shoah („Katastrophe“) – den Völkermord an den europäischen Jüdinnen*Juden – und den Porajmos („Verschlingen“) – den Völkermord an den europäischen Sinti* und Roma* – nimmt die Erinnerung an Auschwitz als beispielloses Symbol der Vernichtung eine zentrale Rolle ein.
2006 wurde im Rahmen der polnischen Erinnerungskultur der 14. Juni zum Nationalen Gedenktag für die Opfer der deutschen Nazi-Konzentrations- und Vernichtungslager erklärt: Am 14. Juni 1940 wurden die ersten 728 polnischen Häftlinge in das Konzentrationslager Auschwitz deportiert, darunter polnische Soldaten, Mitglieder des Widerstandes, Studierende, Schüler*innen sowie einige polnische Jüdinnen*Juden.
Die Initiative, den 27. Januar als nationalen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus einzurichten, geht auf Ignatz Bubis zurück: Da der 9. November als nationaler Gedenktag in Deutschland historisch ebenso vielschichtig wie ambivalent konnotiert ist, setzte sich der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland ab 1994 für einen an ein „europäisches Datum“ orientierten nationalen Gedenktag ein. Wenngleich sein Vorstoß gerade bei Opfergruppen nicht unumstritten war, fand er schließlich breite politische Unterstützung im Bundestag. Auf dessen Bitte hin proklamierte am 3. Januar 1996 der damalige Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog den 27. Januar als Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum offiziellen deutschen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.
Auf Initiative des Staates Israel hin erklärten die Vereinten Nationen 2005 und anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz in der UN-Resolution 60/7 den 27. Januar zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, der auch eine besondere Emphase auf die Holocaust-Erziehung legt.