26. April: Internationaler Tag für lesbische Sichtbarkeit

Stephanie Kuhnen

Der Internationale Tag für lesbische Sichtbarkeit ist kein Gedenktag, an dem an ein genau datierbares Ereignis erinnert oder gefeiert wird, sondern eine international verabredete und individuell ausgestaltete Strategie und Kampagne, um an einem selbstgewählten Datum einer folgenreichen Erfahrung entgegenzuwirken, die lesbische Frauen weltweit machen müssen. Selbstverständlich ist kein Mensch tatsächlich unsichtbar. Sehen ist in diesem Fall eine Machtpraktik. Unsichtbarkeit bedeutet keine oder unzureichende Teilhabe an sozialem und kulturellem Kapital wie Anerkennung, Wertschätzung und Zugang zu Ressourcen. Auch wenn lesbische Frauen mindestens die Hälfte der Homosexuellen darstellen, so werden sie doch immer als „die anderen Homosexuellen“ mitgemeint, ihre Bedarfe jedoch marginalisiert oder die Verantwortung, die Ungleichverhältnisse zu beenden, an die Zugehörigkeit zur Gruppe der Frauen verschoben. So bleibt Lesbischsein gefangen zwischen Sexismus und Homophobie und Lesben werden sowohl als „Frauen“ sowie als „Homosexuelle“ diskriminiert.

Die Kritik an der sogenannten „Unsichtbarkeit“ von lesbischen Frauen analysierte bereits die Dichterin und Autorin Emma Trosse Ende des 19. Jahrhunderts, die sich als erste mit lesbischer Sexualität öffentlich und wissenschaftlich auseinandersetzte. Auch in der weltweit ersten – soweit bisher bekannten – lesbenpolitischen Rede von 1904, gehalten in Berlin vor dem Wissenschaftlich-humanitären Komitee (WhK) debattierte die Journalistin Anna Rüling (Pseudonym) die Ursachen und Folgen der Unsichtbarkeit von weiblichen Homosexuellen. Rüling: „….daß man im Allgemeinen, wenn von Homosexuellen die Rede ist, nur an die urnischen Männer denkt und übersieht, wie viele homosexuelle Frauen es gibt, von denen freilich weniger geredet wird, weil sie – ich möchte fast sagen ‚leider‘ – keinen ungerechten und aus falschen sittlichen Anschauungen hervorgegangenen Strafgesetzparagraphen zu bekämpfen haben.“

Durch die unterschiedlichen Verfolgungsformen von homosexuellen Männern und Frauen entstand so über mehrere Staatsformen und Jahrzehnte hinweg zwangsläufig in der Aufarbeitung eine Opferkonkurrenz zweier Gruppen, die sich in ihrem unterschiedlich erlittenen Unrecht nicht auf Augenhöhe solidarisch nebeneinanderstellen konnten, sondern nach wie vor hierarchisch innerhalb des Begriffes „Homosexualität“ angeordnet blieben. Dieser Konflikt hält bis heute an: Lesben wird die eigene, heterogene Verfolgungs- und Diskriminierungsgeschichte trotz sich allmählich verbessernder, aber immer noch prekärer Quellenlage nicht zuerkannt und eine Kanonisierung verhindert oder maximal als ein Orchideenfach der Homosexuellenforschung betrachtet.

Beispielsweise erinnern Gedenktafeln an Opfer der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung, meinen hiermit jedoch die unter dem Paragraphen 175 verfolgten schwulen, bisexuellen Männer und trans Frauen, nicht aber die lesbischen, bisexuellen Frauen und trans Männer. Bis in die späten 1980er wurde offiziell im west-deutschen Bundestag noch von „Homosexuellen und Lesbierinnen“ gesprochen. Es ist der politischen und strategischen Weitsicht der damaligen Grünen Bundestagsabgeordneten Jutta Oesterle-Schwerin (heute Jutta Schwerin) zu verdanken, dass die unterschiedlichen Positionierungen benennbarer wurden. Sie setzte durch, dass mit den Bezeichnungen „Schwule“ und „Lesben“ Bedarfe präziser formuliert und Differenz sichtbar gemacht werden konnte. Seit einigen Jahren ist es möglich, die systematischen Sorgerechtsentzüge, die lesbische Frauen bei einer Trennung von ihrem Ehemann fast unweigerlich erlitten, historisch und politisch aufzuarbeiten. Als in diesem Jahr erstmalig der homosexuellen Opfer der NS-Diktatur im Bundestag gedacht wurde, wurden tatsächlich schwule und lesbische Opfer auf Augenhöhe und gleichermaßen repräsentiert.

Das wohlwollende Sehen von Lesben ist lebensentscheidend in vielen Bereichen. In vielen Ländern der Welt werden Schwule und Lesben nach wie vor staatlich verfolgt, ermordet und hingerichtet. In einigen dieser Länder steht nur die männliche Homosexualität unter Strafe. Dies bedeutet jedoch nicht, dass lesbische Frauen nicht auch von Gewalt betroffen sind: Ein selbstbestimmtes Leben wird von vornherein durch staatliche, gesellschaftliche und familiäre Kontrolle verunmöglicht. Ein Mangel an Bewusstsein (oder auch Interesse) dafür führt beispielsweise dazu, dass lesbische Asylsuchende weniger Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland haben und in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, wo ihnen Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und familiäre Gefangenschaft drohen.

Wenn am 26. April an vielen Orten gleichzeitig „lesbische Sichtbarkeit“ eingefordert wird, dann ist das niemals eine rein eigennütze Teilhabekampagne, sondern dies geschieht auch in dem Bewusstsein, dass es Sichtbarkeit und Gesehenwerden braucht, um politisch produktiv und wirksam solidarisch mit allen marginalisierten und prekarisierten Menschengruppen zu sein! Denn Lesben sind überall und überall ist Lesbengeschichte.

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