17. Dezember 1988: Brandanschlag in Schwandorf

Darija Davidovic

In der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 1988 setzte Josef Saller, der zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt gewesen war, einen Brand auf ein Wohn und- Gewerbegebäude in der Schwaigerstraße im oberpfälzischen Schwandorf. Saller suchte sich dabei gezielt ein Gebäude aus, in dem überwiegend migrantische Bürger*innen Schwandorfs wohnhaft waren. Zum Tatzeitpunkt befanden sich darin 16 Menschen, vier von ihnen kamen beim Brandanschlag ums Leben, darunter die Familie Can:

  • Fatma Can, Arbeiterin bei Siemens, 43 Jahre alt,
  • Osman Can, Arbeiter im Eisenwerk, aktiv bei der IG Metall, 50 Jahre alt,
  • der Sohn der Familie Mehmet Can, 12 Jahre alt sowie deren Nachbar
  • Jürgen Hübener, Akustiker und aktiv in der DKP, 47 Jahre alt.

Sechs Bewohner*innen wurden bei dem Anschlag schwer verletzt.

Der Brand wurde zunächst nicht als Brandstiftung, sondern als Unfall klassifiziert und obwohl Saller wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Misshandlung eines an einen Rollstuhl angewiesenen Jugendlichen polizeilich bekannt war, schlossen ihn die Behörden anfänglich als Täter sowie ein rassistisches Tatmotiv des Brandanschlags aus. Wochen später führten eindeutige Spuren, darunter ein Aufkleber mit rassistischer Botschaft in der Nähe des Tatortes, zum Neonazi Josef Saller.

Saller wurde von Medien und Behörden als „Sonderling“ und „Einzeltäter“ abgetan. Seine engen Verbindungen zur neonazistischen Szene Deutschlands und Österreichs wurden bei den Ermittlungen nicht berücksichtigt, obwohl Seller Mitglied der Partei „Nationalistischen Front“ (NF) gewesen war. Die Journalistin Andrea Röpke wird Jahrzehnte später im NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die Aussage treffen, dass es sich bei der NF um eine Partei gehandelt habe, die hintergründig eine „durch und durch militante Kampfgemeinschaft“ war. Die „Nationalistische Front“ wurde 1985 gegründet und 1992 als verfassungswidrige Organisation verboten. Saller besuchte deren Ausbildungslager sowie Bundesparteitage und engagierte sich daneben für die „Jungen Nationaldemokraten“ (JN) sowie die „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei“ (FAP), deren Propagandamaterial er verteilte. Josef Saller war in der Kleinstadt ein stadtbekannter Neonazi, der sich selbst als „Sheriff“ bezeichnete und regelmäßig mit Baseballschläger, Bomberjacke und Springerstiefel ausgestattet durch die Stadt zog. Als Motiv für seine Tat gab Saller Hass auf Ausländer*innen an. Er habe bei dem Brandanschlag, den er als „Augenblickseinfall“ bezeichnete, jedoch niemanden verletzen, sondern lediglich „Ausländer*innen ärgern wollen“. Dieses Geständnis widerrief er jedoch wenige Tage später. Saller wurde 1989 zu zwölf Jahren Jugendstrafe verurteilt, die er in der Justizvollzugsanstalt Straubing absaß. Für die Urteilsfindung wurde seine Mitgliedschaft in der NF sowie sein Versuch in Schwandorf, eine „Wehrkampfgemeinschaft“ zu gründen, berücksichtigt. Während seiner Haft wurde Saller von der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG) betreut.

Sallers Tat wurde von den Behörden und der Öffentlichkeit Jahrzehnte lang verharmlost. Dies spiegelte sich unter anderem im Umgang mit den Opfern und ihren Angehörigen wider, denn offiziell gedacht wurde den Opfern der rassistischen Tat erst 21 Jahre später, am 17. Dezember 2009. „Das Bündnis gegen Rechts“ ließ bereits anlässlich des zehnten Jahrestages des Anschlags 1998 eine Gedenktafel für die Opfer setzen, diese wurde jedoch wieder entfernt und zahlreiche Anträge für eine Gedenktafel vonseiten des Hauptausschusses des Schwandorfer Stadtrats abgelehnt. Offiziell entschied sich der Stadtrat erst im Herbst 2016 zu einer Gedenktafel, die 2017 schließlich vor der Grünanlage des Gebäudes angebracht wurde.

Derzeit erinnert eine Ausstellung des Memorium Nürnberger Prozesse zum Rechtsterrorismus von 1945 bis heute an den Brandanschlag in Schwandorf, um Kontiunitäten rechter Gewalt, menschenverachtender Ideologien sowie Verschwörungstheorien aufzuzeigen. Ferner gilt es, auch einen Blick auf Konjekturen rechter Gewalt in Deutschland zu werfen und sich gegen Einzeltäter*innenthesen und andere Formen der Bagatellisierungen aufzulehnen, die eine fundierte Aufarbeitung sowie das Gedenken und Erinnern an Opfer rassistischer Gewalt zu Gunsten von Scheindebatten in den Hintergrund rückt.

 

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